Kromfohrländer

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Möglichkeiten der kontrollierten Zucht von Rassehunden,
Wege und Grenzen von "wilder Zucht"

 

Es gibt vier Möglichkeiten Rassehunde zu züchten:
(hier schon im speziellen auf die Kromfohrländer bezogen)

- Im Rassezuchtverein des VDH (Rassezuchtverein der Kromfohrländer e.V., hier kurz: RZV)
- In der Interessengemeinschaft rauhaarige Kromfohrländer (IGRK)
- Im IRJGV = Internationaler Rasse-Jagd- und Gebrauchshundeverein oder vergleichbaren Verbänden
- "wild", d.h. ganz unkontrolliert und ohne "offizielle" Papiere

Der Rassezuchtverein im VDH bietet durch die niedergeschriebenen und festgelegten Vorgaben den Nachweis einer seriösen Zucht, was die äusseren Bedingungen wie Ausnutzung der Zuchthündin ( Einsatz von Hündinnen nicht vor dem 18. Monat, nicht nach dem vollendeten 8. Lebensjahr, eine Läufigkeit muss vor einer erneuten Belegung liegen, etc.) Aufzuchtsbedingungen (eine bestimmte Fläche muss Mutterhündin und Welpen zur Verfügung stehen usw.), bestimmte gesundheitliche Auflagen (Gesundheitsuntersuchungen, die vor der Belegung erbracht werden müssen etc.) usw. betrifft.
Es erfolgt eine vereinsinterne Kontrolle zur Einhaltung dieser Punkte und es werden über alle Daten der Nachzuchten Protokoll geführt und in den vorgesehenen Bereichen zugänglich gemacht, sowie die Ahnentafelnachweise geführt und ausgegeben.

Die IGRK lehnt sich an die Vorgaben des VDH an, Zielsetzung ist eine deutliche Verbesserung der Gesundheit und des Wesens.
Gearbeitet wird mit einem speziell darauf abgestimmten Zuchtprogramm (IGAZ) und dem Engagement von Züchtern, die sich zum Teil aus der VDH-Zucht rekrutieren. Dahinter steht der Wille, von unserer Seite her nicht mehr seine Käufer mit dem Satz aufklären zu wollen: "Von sieben Welpen erkranken zwei im Laufe der Jahre sicher", denn Sinn einer Rassehundezucht kann es nicht sein, solche Aussagen zu akzeptieren und einfach weiterzuzüchten. Langfristig wird dahingehend gearbeitet, dass von Anfang an alle Daten und Voraussetzungen so gesammelt und erfüllt werden, dass zu gegebener Zeit eine Aufnahme in den VDH möglich ist. Die IGRK ist in diesem Sinne ein Konkurrenzverein des RZV.
In der IGRK werden regelmässig Zuchtzulassungsveranstaltungen abgehalten. Hier besteht die Möglichkeit, reinrassige Kromfohrländer, gleich welcher Abstammung (wild oder RZV- oder IGRK-gezüchtet) und Hunde, die sich für den Einsatz im Zuchtprogramm eignen, vorzustellen. An einer Zuchtzulassung wird das Wesen und das Gebäude überprüft. Sind die gesundheitlichen und wesensmässigen Voraussetzungen erfüllt, kann der zuchtzugelassene Hund in der IGRK eingesetzt werden.

Der IRJGV ist der bekannteste Dissidenzverband des VDH. Er bietet in vielen Ortschaften eine Plattform für den Hundesport, welche gut genutzt wird, vor allen Dingen auch, weil alle Mischlinge ohne Einschränkungen aufgenommen werden. Züchterisch liegt eine ähnliche Struktur wie im VDH vor, allerdings sind viele Hundehändler hier untergebracht und züchten unter nicht akzeptablen Bedingungen. Entsprechend schlecht ist auch der züchterische Ruf. (Siehe auch das Buch von Heiko Gebhardt: "Du armer Hund" - es hat diesbezüglich leider nicht viel an Aktualität verloren.)

Natürlich ist es auch ohne Probleme möglich, Hunde zu züchten ohne in einem Verein strukturiert zu sein - "wild" - und man kann dies auch sehr seriös tun. (Es gibt darüber jedoch keine Kontrollen und wilde Züchter sind NIEMANDEN Rechenschaft über ihr Tun schuldig)

Bei Mischlingen (auch diese werden in vielen Fällen gezielt "gezüchtet") ist die sogenannte wilde Zucht von Haus aus der Fall und man kann bei ausgesuchten Familien durchaus einen sehr gut aufgezogenen Welpen erhalten, welcher den Besitzern ihr Leben lang Freude bereitet.

Einzig in der Rassehundezucht ist dies ein fragwürdiger Weg - und zwar nicht wegen der Aufzucht, sondern wegen der Zukunft der Welpen.
Wie auch bei einem Rassehund aus einem Verein - gleich welchem - wird bei dem Einen oder anderen Besitzer seines "wild gezüchteten" Hundes der Wunsch nach einer eigenen Nachzucht wach, und sei es nur aus dem Grund, um von seiner Hündin einen Welpen aufziehen und behalten zu wollen.
Ein seriöser Züchter in einer wilden Zucht wird versuchen, dies mit Empfehlungen in eine vernünftige Richtung zu lenken, und in der ersten Generation wird ihm dies möglicherweise gelingen, denn der Käufer ist in aller Regel über die Probleme, speziell bei den Kromfohrländern, informiert. Bei der nächsten Generation wird es allerdings schon schwieriger, denn nun ist die zweite Generation "im Boot", in der Regel werden keine Käuferadressen ausgetauscht und ein dauerhafter Kontakt ist dadurch unmöglich - der Informationsfluss und die Bindung an Züchter und "Vor"-Züchter ist nicht mehr gegeben.
Aber auch hier sind wiederum Käufer, welche mit ihrer Hündin einen Wurf machen wollen! Und um die Zukunft weiterzuspinnen, sie kennen zufällig in der Nachbarschaft einen Rüden - welcher "zufällig" ohne Rücksprache deckt. Alles ohne offizielle Vorgaben und Kontrollen, sprich gesundheitliche Untersuchungen, Feststellung darüber, ob eine Wurf artgerecht aufgezogen werden kann usw.
Es ist ein gefährlicher Weg, welcher in der Regel Welpen "produziert", die für eine sinnvolle Zucht verloren sind.


Plant man mit einer Hündin mit VDH-Ahnentafel einen Wurf ausserhalb eines Vereines, so ist es dennoch möglich, durch den RZV für diesen Wurf Ahnentafeln zu erhalten. Sofern alle Zuchtrichtlinien eingehalten werden und ein offiziell im RZV zuchtzugelassener Rüde eingesetzt wird, ist der Verein verpflichtet, die entsprechenden Instrumente zur Verfügung stellen. (Das da sind Wurfabnahme, Ausstellung der Ahnentafeln ohne Einschränkungen, etc) Es entfällt eine doppelte Gebühr (und meines Wissens hat sich an diesen Vorschriften bis dato nichts geändert) und die Nachzucht bekommt reguläre Papiere des RZV und können somit wieder in eine kontrollierte Zucht integriert werden.

Besitzt man einen "wild" gezüchteten, reinrassigen Kromfohrländer oder einen Kromfohrländer aus IGRK-Zucht, der dem RZV zur Verfügung gestellt werden soll, so ist ein gangbarer Weg, diesen bei einer Körung des RZV vorzustellen und eine Übernahme mit Zuchtzulassung zu beantragen. Diese Möglichkeit ist im VDH zulässig und wird auch in vielen Vereinen praktiziert (siehe zum Beispiel "John" bei den Kooikerhondje, er stammt aus einer IRJGV-Zucht und wurde übernommen und auch zur Zucht eingesetzt, ich kenne es ausserdem in dieser Form auch beim Jagdspanielclub).
Dabei ist, vorausgesetzt der Hund entspricht dem Standard und ist gesund, jede Übernahme eines Hundes aus IGRK oder "wilden" Zucht eine sinnvolle Aktion - besonders um eine kontrollierte Weiterzucht zu ermöglichen. Übernahmetiere erhalten sogenannte "Registerpapiere" und die Nachkommen bis zur dritten Generation ebenfalls. Alle weiteren Generationen werden wieder ganz normal im Zuchtbuch geführt.

Ein Weg, der in einer kleinen Population Sinn macht - am Beispiel eines uns bekannten Zwingers lässt sich leicht ablesen, welche Folgen "wilde" Zucht haben kann.
Diese Hündin hatte keine Zuchtzulasssung im RZV wegen vorliegender Patellaerkrankung, die Hündinnenbesitzerin erhielt die Adresse des Rüden über eine eingetragene Züchterin im VDH und eine "wilde" Zucht nahm ihren Lauf. Nachdem sich keine Käufer für die Welpen fanden, wandte die Züchterin sich an verschiedene Züchter des RZV und später sowohl an IGRK als auch ganz offiziell an den RZV. Der RZV genehmigte den Zwinger nachträglich, schloss die Welpen jedoch von der Zucht aus, die Welpen wurden vermittelt.
Von sieben geborenen Welpen sind drei Rüden an einer Autoimmunerkrankung erkrankt und durch die nachträgliche Aufnahme im RZV sind glücklicherweise die gesundheitlichen Folgen vermerkt und werden berücksichtigt. Wäre keine Aufnahme in RZV oder IGRK erfolgt, wäre der Datenfluss nicht gesichert worden und die Probleme würden ihren Lauf nehmen.
Im süddeutschen Raum deckte vor einiger Zeit ein nachweislich an Katarakt erkrankter Kromfohrländerrüde eine reinrassige Kromfohrländerhündin ebenfalls wild, diese Welpen entziehen sich bereits jeglicher Kontrolle.
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Zum Abschluss möchte ich noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass aus diesem Statement keinerlei Rechtsanspruch abgeleitet werden kann und es die Aufgabe eines Hundebesitzers selbst ist, sich über die aktuellen Vorschriften besonders des VDH und RZV und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zu informieren.
Hier soll ausschliesslich ein Weg aufgezeichnet werden, der verhindert, dass Rassehunde wild vermehrt werden zum Schaden der Rassehundezucht und zum Schaden der Kromfohrländerzucht.

 

22. März 2009
für die Kromfohrländer niedergeschrieben von
©Sybille Nass,
Zwinger von der Holderheide, Kromfohrländer im Besitz seit 1981